Club für Molosser e.V.

Wir sind ein Rassehundezuchtverein und Mitglied im VDH und FCI. Der Club für Molosser e. V. betreut seit über 100 Jahren insgesamt 8 Molosser-Rassen.    

Über den Club:

         Als Rassehundezuchtverein betreut der Club für Molosser e.V. insgesamt 8 Molosser-Rassen:


  • Dogue de Bordeaux
  • Bullmastiff
  • Fila Brasileiro
  • Tosa Inu
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Mastin del Pirineo


Mit fundiertem Wissen, jahrelanger Erfahrung und einer gehörigen Portion Idealismus werden Züchter und Mitglieder betreut, Öffentlichkeitsarbeit betrieben und die Rassehundezucht überwacht. Bei Fragen rund um das Ausstellungswesen, Zuchtgeschehen oder einfach nur für einen Erfahrungsaustausch in Sachen Haltung unserer Molosser, stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die alle ehrenamtlich tätig sind.                             

   Hier geht es zu ihren Ansprechpartnern!         

Geschäftsstelle und Welpenvermittlung: Ute Mondesir  Mail  Telefon:  +49 (0)151 533 55393


Der Vorstand und die Geschäftsstelle des CfM e. V.:


Ausstellungs-Wochenende CAC und Jahressieger
Gelände des Internationalen Boxer-Club, Ortsclub Waltrop
Auf dem Heiken   45731 Waltrop

CAC-Spezial-Rassehunde-Ausstellung 13.07.2024
Im Anschluss ZVP / Registrierung !


Ausschreibung
Meldung 13.07.2024   +   14.07.2024
Meldung für den 14.07.2024


Jahressieger-Ausstellung (CAC) 14.07.2024
Im Anschluss ZVP / Registrierung
!

Mitteilung der Zuchtleitung
Gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.3.2024 ist die Vorlage von 2 Ausstellungsergebnissen/Richterberichten
als Voraussetzung für eine Zuchtverwendungsprüfung nicht mehr erforderlich.
Zur ZVP müssen bei dem Zuchtleiter eingereicht werden:
HD/ED-Untersuchung
Herzuntersuchung
DNA-Nachweis.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass bei einer Zuchtverwendung von ausländischen Rüden diese auf HD und ED
untersucht sein müssen. Ferner muss ein DNA-Nachweis geführt werden.
Mit der Deckmeldung müssen diese Nachweise erbracht werden.
Jürgen Sauer Zuchtleiter CfM e. V.

Ernennung zur Clubsiegerin im CfM:

Die Tosa Inu Hündin Baiko Sama vom Rheinfelser Hof, hat mit der Züchterin und Besitzerin, Frau Ute Mondesir, am 20.4.2024 die Begleithundeprüfung im
HSVRM/DVG/VDH bestanden.
Erstmals in der Clubgeschichte hat eine Tosa Inu Hündin eine
Begleithundprüfung abgelegt und bestanden. Mit der bestandenen Begleithundprüfung hat Baiko alle Bedingungen zur Erlangung des Clubsieger-Titels erfüllt. Diese sind:
Zwei Anwartschaften (CSA) unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern bei
Spezialzuchtschauen oder Sonderschauen des Clubs für Molosser e. V.
eine bestandene Zuchtverwendungsprüfung des Clubs für Molosser e. V.
eine bestandene Begleithundprüfung (BH), abgelegt in einem VDH-Mitgliedsverein unter einem vom VDH zugelassenen oder freigegebenen Leistungsrichter nach der Prüfungsordnung der AZG/VDH.
Die Hündin Baiko wurde vom Vorstand des CfM zur Clubsiegerin ernannt.
Dies ist für eine Tosa Inu Hündin ein außergewöhnlicher und herausragender Erfolg.
Der Vorstand gratuliert den Besitzern Frau Mondesir und Herrn Andreas Schreiber herzlich.


Der Vorstand hat nach § 24 Abs. 1 der Satzung des Club für Molosser e. V. als vorläufige Anordnung und Maßnahme die folgende
Änderung der Zuchtordnung beschlossen:


Diese Änderung bedarf der Abstimmung auf der nächsten Mitgliederversammlung.
Zuchtordnung Ziff. 4 Zucht / 4.3. Molosser aus dem Ausland / 4.3. Abs. 2
neue Fassung:

Werden Rüden aus dem Ausland mit vom jeweiligen ausländischen FCI-Mitgliedsverband oder FCI-Kooperationsverband (z. B. KC, AKC) ausgestelllten Ahnentafeln zur Zucht verwendet, deren Eigentümer und/oder Halter im Ausland wohnen, unterliegen diese den Zuchtvoraussetzungen des Club für Molosser e. V. dergestalt, dass diese Rüden auf HD und ED untersucht sein müssen. Ferner ist ein DNA-Abstammungsprofil erforderlich. HD/ED-Untersuchung sowie das DNA-Profil sind mit der Deckmeldung bei dem Zuchtleiter einzureichen. Der Import von gedeckten/trächtigen Hündinnen aus dem Ausland ist nicht gestattet.

Für den Vorstand 03.04.24
Jürgen Sauer Zuchtleiter Club für Molosser e. V.


36. Kynologisches Symposium

VDH-LANDESVERBAND HESSEN e.V.
www.vdh-lv-hessen.de   06. Oktober 2024

Veranstaltungsort geändert !!! Im PDF noch mit alter Adresse!!!
Gasthaus zur Breitenau
Brückenstraße 9
34302 Guxhagen

PDF


                 26.10.2024  10. ONLINE HUNDEZÜCHTERTAG LABOKLIN

Labor für Klinische Diagnostik

PDF


Einzel-ZVP

Ab sofort (28.1.2024) werden im Club für Molosser e. V. wieder Einzelzuchtverwendungsprüfungen durchgeführt.
                       Das Verfahren zur Einzel-ZVP richtet sich nach der ZVP-Ordnung des                Club für Molosser e. V.
Die ZVP-Ordnung ist auf der Homepage veröffentlicht.
Für eine Einzel-ZVP ist ein schriftlicher Antrag an den Zuchtleiter erforderlich.
Diesem Antrag sind beizufügen:
-HD-Auswertung
-ED-Auswertung
-Herzuntersuchung
-DNA-Nachweis
-2 Ausstellungsnachweise/Richterberichte

Für den Vorstand:

Jürgen Sauer Zuchtleiter



Mitteilung der Zuchtleitung

Ich darf alle Züchter im Club für Molosser e. V. daran erinnern, dass für die Übersendung der Deck- und Wurfmeldungen an die Zuchtleitung und die Zuchtbuchstelle, die in der Zuchtordnung des CfM genannten Fristen einzuhalten sind.

Die Übersendung von Deck- und Wurfmeldungen 3 Wochen nach einem Deck- oder Wurfakt sind nicht akzeptabel und stellen einen Verstoß gegen die Zuchtordnung dar. 

Ein solcher Verstoß ist zukünftig zu ahnden.
Zur Vereinfachung können Sie mir Deck- und Wurfmeldungen auch gerne online per E-Mail übersenden.
In diesem Fall entfällt eine Übersendung per Post. Dies bitte leserlich und nur per PDF.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Jürgen Sauer
Zuchtleiter/Zuchtbuchstelle



Neue Gebührenordnung ab 17.03.2024   PDF



Gewerbsmäßige und gewerbliche Hundezucht im Club für Molosser e. V.


Das Tierschutzgesetz gibt in § 11 vor, dass bestimmte Tätigkeiten mit Tieren nur nach behördlicher Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes durchgeführt werden dürfen.
Für die Zucht von Hunden im Club für Molosser e. V. gilt dies im speziellen für das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 a TierSchG).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht eine Erlaubnispflicht der zuständigen Veterinärbehörde.

Gewerbsmäßigkeit im Sinne des Tierschutzgesetzes liegt insbesondere dann vor, wenn die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden.

Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten bei Hunden sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:

3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr.
Beim Alter der Hündinnen kommt es allein auf die potentielle Zuchtfähigkeit an.
Von der gewerbsmäßigen Hundezucht zu trennen ist die Frage, wann eine "gewerbliche" Hundezucht vorliegt.
Diese ist nicht im Tierschutzgesetz geregelt, sondern in der Gewerbeordnung.
Unter dem Begriff "Gewerbe" ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht der Gewinnerzielung zu werten.
Hier wird dringend geraten, sich bei Zweifeln mit dem zuständigen Gewerbeamt
abzustimmen.
Die Einstufung einer Hundezucht als "Gewerbe" kann u. a. zu besonderen steuerrechtlichen Pflichten führen.
Der Begriff "gewerbliche Hundezucht" ist von dem Begriff "gewerbsmäßige Hundezucht" zu trennen, es kann aber der Fall eintreten, dass bei einer Hobbyzucht beide Eigenschaften zu bejahen sind.

Betroffene Züchter können unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sofern man sich frühzeitig mit Veterinärämtern und/oder Gewerbeämtern in Verbindung setzt und abklärt, wie seine Zucht von diesen eingestuft wird.
Züchter, welche dem Gewerbebereich zuzuordnen sind, sollten auf jeden Fall erwägen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse, ob die oben beschriebenen Voraussetzungen auf Sie zutreffen und klären das für sich, wie vorgeschlagen, in eigener Verantwortung ab.

Alle Züchter werden gebeten, welche eine Genehmigung des Veterinäramtes benötigen, diese Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 a TierSchG dem Zuchtleiter zuzuleiten oder ggf. einen Nachweis, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Bei der Zuchtleitung werden diese Genehmigungen archiviert. Bitte reichen Sie diese bis zum 1.10.2022 ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung eine allgemeine Zuchtvoraussetzung gem. Ziff. 4.1.1. der Zuchtordnung des Club für Molosser e. V. ist.

Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.

Der Vorstand des CfM e. V.

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JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2024
CfM e. V.: 17.03.2024
Restaurant Milano Am Lindenberg 15
35625 Hüttenberg



Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2022 am 12. März 2023
Hotel-Restaurant "Zur Schmiede"




Mitgliederversammlung und Vorstandswahl im Juni 2022 in Alsfeld.




Wir veröffentlichen Bilder von euren Hunden:

auf unserer Homepage, im Rassehund und in der Vereinsarbeit.

Keine Bilder mit Personen oder Werbung.

Nur für CfM-Vereinsmitgieder !   

Bitte den nachfolgenden Link mit Einverständniserklärung für die Bilder nutzen:  

  Bildübertragung



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