Herzlich Willkommen
auf der Internetpräsenz des Club für Molosser e.V.
Über den Club:
Als Rassehundezuchtverein betreut der Club für Molosser e.V. insgesamt 8 Molosser-Rassen:
- Dogue de Bordeaux
- Bullmastiff
- Fila Brasileiro
- Tosa Inu
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Mastin del Pirineo
Mit fundiertem Wissen, jahrelanger Erfahrung und einer gehörigen Portion Idealismus werden Züchter und Mitglieder betreut, Öffentlichkeitsarbeit betrieben und die Rassehundezucht überwacht. Bei Fragen rund um das Ausstellungswesen, Zuchtgeschehen oder einfach nur für einen Erfahrungsaustausch in Sachen Haltung unserer Molosser, stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die alle ehrenamtlich tätig sind.
Hier geht es zu den Ansprechpartnern!
Geschäftsstelle und Welpenvermittlung: Ute Mondesir Mail Telefon: +49 (0)151 533 55393
*** Aktuelles ***
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Auch andere Tiere wie Schweine, Rinder, Kaninchen, Tauben und anderes Geflügel sind bislang noch von keiner besonders einschränkenden Verordnung betroffen.
Muttersauen müssen die Hälfte ihres Lebens in winzigen Ständen verbringen, die es ihnen noch nicht einmal erlauben, sich zu drehen. Rinder werden in viel zu kleinen Ställen gehalten, z. T. noch in Anbindehaltung.
All dies interessiert doch keinen, diese „Nutztiere“ landen doch sowieso alle in der Pfanne.
Inwieweit diese BSI Einfluss auf die Entscheidung des jeweils zuständigen Amtsveterinärs haben, bleibt abzuwarten. Der Amtsveterinär in Erfurt scheint aber beratungsresistent zu sein, denn so wie der momentane Sachstand ist, scheint nicht sicher zu sein, welche Maßnahmen der Amtsveterinär anordnen wird. Auch können
Wenn wir die anstehenden Herausforderungen als Rassehundezuchtverein für die Zukunft bestehen wollen, dann ist es mit einer Untersuchung auf HD allein nicht mehr getan.
Wir sollten nachdenken über:
• Verpflichtung zur Untersuchung auf ED
• Augenuntersuchung nach den Regeln des DOK
• Herzuntersuchung nach den Regeln des CC.
Nur so können wir der Welt und Hundewelt zeigen, dass wir es mit unserer Rassehundezucht ernst meinen.
Dies gilt auch für die Offenlegung der Zuchtbücher.
2. Vorsitzender
CfM e. V.
Mit sofortiger Wirkung können die Zuchtrichter im Club für Molosser e. V. als Zuchtwart eingesetzt werden.
Eine Verpflichtung zur Übernahme des Zuchtwartamtes besteht für den jeweiligen Zuchtrichter nicht.
Der Zuchtrichter trifft selbst die Entscheidung im Einzelfall als Zuchtwart tätig zu werden.
Für den Vorstand
Jürgen Sauer
2. Vorsitzender
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Aktuelle Nachrichten
Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
Am 1.1.2022 ist eine neue Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten.
Der VDH-Vorstand hat für alle Ausstellungen die Breed Specific Instructions - Rassespezifische Anweisungen in Kraft gesetzt.
Im Club für Molosser e. V. sind die Rassen Bordeauxdogge, Bullmastiff, Mastiff und Mastino Napoletano betroffen.
Der VDH informiert über beide Themenbereiche ausführlich auf seiner Hompage.
Ich bitte alle Mitglieder sich selbst hierüber in Kenntnis zu setzen.
Jürgen Sauer
2. Vorsitzender
Club für Molosser e. V.
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Mitgliederversammlung 2022
Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
bedauerlicherweise wird das Vereinsleben weiterhin durch Corona erschwert und dadurch muss nunmehr zum dritten Mal – und hoffentlich zum letzten Mal – die Mitgliederversammlung, welche für den 27. März 2022 vorgesehen war, verschoben werden.
Grund für dieses Vorgehen ist zum einen, dass in der Versammlungslokalität derzeit keine Bewirtung mehr stattfinden kann. Der Gastronomiebetrieb musste dort eingestellt werden. Zum anderen wird durch die derzeit geltende Coronavirus-Schutzverordnung der hessischen Landesregierung die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung von Vereinsmitgliedern durch die 2G-Regel bzw. durch die 2G plus-Regel beeinträchtigt.
Des Weiteren kann eine virtuelle Mitgliederversammlung nicht mit zumutbarem Aufwand für den Verein und unsere Mitglieder durchgeführt werden.
Obgleich die laufende Amtsperiode des jetzigen Vorstandes im März 2022 endet, bleibt dieser weiterhin im Amt, Art. 2 § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.
Infolgedessen wird die Jahreshauptversammlung nebst Neuwahlen des Club für Molosser e. V. gem. Art. 15 Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021) i. V. m.
§ 5 Abs. 2 a COVZvRMG auf den
Sonntag, den 26. Juni 2022, 11.00 Uhr
Hotel „Zur Schmiede“ in 36304 Alsfeld-Eudorf,
Ziegenhainer Str. 26
verlegt.
Eine schriftliche Einladung mit den Tagesordnungspunkten erfolgt satzungsgemäß zur rechten Zeit.
Jürgen Sauer
2. Vorsitzender
Club für Molosser e. V.
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Aus dem Verband (VDH)
1.8.2021 fand die ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e. V. statt.
Auf dieser Versammlung wurden auch Änderungen verschiedener Regelwerke des VDH beschlossen.
Änderungen von Satzung und Bestimmungen mit Satzungscharakter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung ins Vereinsregister des für den VDH zuständigen Amtsgerichts Dortmund. Satzung und die geänderten Ordnungen wurden am 2.12.2021 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen und sind somit in Kraft getreten.
Für den Club für Molosser e. V. gelten diese Änderungen ab dem 15.12.2021, dem Zeitpunkt, zu welchem der Club für Molosser e. V. von den erfolgten Eintragungen bei dem Amtsgericht Dortmund in Kenntnis gesetzt wurde.
Der Club für Molosser ist nach § 6 Abs. 6 der VDH-Satzung verpflichtet, seine Regelwerke entsprechend anzupassen. Dies hat auf der nächsten Mitgliederversammlung zu erfolgen. Die Bestimmungen des VDH sind für seine Mitgliedsvereine, also auch für den Club für Molosser e. V., verbindlich. Bei den geänderten Regelwerken handelt es sich um:
VDH-Satzung
VDH-Aufnahme-Ordnung
VDH-Ausstellungs-Ordnung
VDH-Rahmenordnung für Richter im Sport
VDH-Verbandsgerichts-Ordnung
VDH-Zucht-Ordnung mit allen Durchführungsbestimmungen
VDH-Zuchtrichter-Ausbildungs-Ordnung
VDH-Zuchtrichter-Ordnung.
Diese wurden sämtlich auf der Internet-Seite des VDH veröffentlicht und sind dort einzusehen. Ich empfehle, sich hier entsprechend zu informieren. Schon jetzt weise ich Sie auf die folgenden Änderungen hin. Es wird um künftige Beachtung gebeten:
Zuchtordnung VDH § 4 Ziff. 3
Verwandtschaftszucht
Paarungen von Verwandten ersten Grades - Inzest, sowie Halbgeschwisterpaarungen sind verboten. Hier gibt es keine Ausnahmeregelung.
Zuchtordnung VDH § 8 Ziff. 3
Zuchtwarte
Die Zuchtwarte kontrollieren die Würfe und nur sie dürfen Wurfabnahmen durchführen. Sie dürfen ihre eigenen Würfe nicht selbst abnehmen.
Zuchtwarte dürfen keine Wurfabnahmen, Wurfbesichtigungen und Zuchtstättenbesichtigungen bei Eltern, Geschwistern, Kindern und Lebenspartnern durchführen.
Weitere Änderungen u. a.:
Mitglieder des VDH (Vereine) können die Zucht- und Zuchtbuchhoheit auf den VDH übertragen.
Zucht- und Zuchtbuchhoheit kann bei dem Vorliegen von Gründen durch den VDH entzogen werden.
Voraussetzung für die Genehmigung einer Zuchtstätte und die Erteilung der Zuchterlaubnis ist die Beantragung (nicht mehr die Erteilung) eines Zwingernamensschutzes.
Alle Welpen müssen bei der Wurfabnahme fachgerecht entwurmt sein.
Jürgen Sauer
2. Vorstand
Wir veröffentlichen Bilder von euren Hunden:
auf unserer Homepage, im Rassehund und in der Vereinsarbeit.
Keine Bilder mit Personen oder Werbung.
Nur für CfM-Vereinsmitgieder !
Bitte ausschließlich den nachfolgenden Link mit Einverständniserklärung für die Bilder nutzen: