Herzlich Willkommen
auf der Internetpräsenz des Club für Molosser e.V.
Über den Club:
Als Rassehundezuchtverein betreut der Club für Molosser e.V. insgesamt 8 Molosser-Rassen:
- Dogue de Bordeaux
- Bullmastiff
- Fila Brasileiro
- Tosa Inu
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Mastin del Pirineo
Mit fundiertem Wissen, jahrelanger Erfahrung und einer gehörigen Portion Idealismus werden Züchter und Mitglieder betreut, Öffentlichkeitsarbeit betrieben und die Rassehundezucht überwacht. Bei Fragen rund um das Ausstellungswesen, Zuchtgeschehen oder einfach nur für einen Erfahrungsaustausch in Sachen Haltung unserer Molosser, stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die alle ehrenamtlich tätig sind.
Hier geht es zu ihren Ansprechpartnern!
Geschäftsstelle und Welpenvermittlung: Ute Mondesir Mail Telefon: +49 (0)151 533 55393
Aktuelles
Gewerbsmäßige und gewerbliche Hundezucht im Club für Molosser e. V.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht eine Erlaubnispflicht der zuständigen Veterinärbehörde.
Bei Hunden:
3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder
3 oder mehr Würfe pro Jahr.
Beim Alter der Hündinnen kommt es allein auf die potentielle Zuchtfähigkeit an.
Von der gewerbsmäßigen Hundezucht zu trennen ist die Frage, wann eine "gewerbliche" Hundezucht vorliegt.
Diese ist nicht im Tierschutzgesetz geregelt, sondern in der Gewerbeordnung.
Unter dem Begriff "Gewerbe" ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht der Gewinnerzielung zu werten.
Hier wird dringend geraten, sich bei Zweifeln mit dem zuständigen Gewerbeamt abzustimmen.
Die Einstufung einer Hundezucht als "Gewerbe" kann u. a. zu besonderen steuerrechtlichen Pflichten führen.
Der Begriff "gewerbliche Hundezucht" ist von dem Begriff "gewerbsmäßige Hundezucht" zu trennen, es kann aber der Fall eintreten, dass bei einer Hobbyzucht beide Eigenschaften zu bejahen sind.
Züchter, welche dem Gewerbebereich zuzuordnen sind, sollten auf jeden Fall erwägen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse, ob die oben beschriebenen Voraussetzungen auf Sie zutreffen und klären das für sich, wie vorgeschlagen, in eigener Verantwortung ab.
Bei der Zuchtleitung werden diese Genehmigungen archiviert. Bitte reichen Sie diese bis zum 1.10.2022 ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung eine allgemeine Zuchtvoraussetzung gem. Ziff. 4.1.1. der Zuchtordnung des Club für Molosser e. V. ist.
Hotel-Restaurant "Zur Schmiede"
Wir veröffentlichen Bilder von euren Hunden:
auf unserer Homepage, im Rassehund und in der Vereinsarbeit.
Keine Bilder mit Personen oder Werbung.
Nur für CfM-Vereinsmitgieder !
Bitte den nachfolgenden Link mit Einverständniserklärung für die Bilder nutzen: