Club für Molosser e.V.

Wir sind ein Rassehundezuchtverein und Mitglied im VDH und FCI. Der Club für Molosser e. V. betreut seit über 100 Jahren insgesamt 8 Molosser-Rassen.                                      

Herzlich Willkommen

auf der Internetpräsenz des Club für Molosser e.V. 

Über den Club:

         Als Rassehundezuchtverein betreut der Club für Molosser e.V. insgesamt 8 Molosser-Rassen:


  • Dogue de Bordeaux
  • Bullmastiff
  • Fila Brasileiro
  • Tosa Inu
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Mastin del Pirineo


Mit fundiertem Wissen, jahrelanger Erfahrung und einer gehörigen Portion Idealismus werden Züchter und Mitglieder betreut, Öffentlichkeitsarbeit betrieben und die Rassehundezucht überwacht. Bei Fragen rund um das Ausstellungswesen, Zuchtgeschehen oder einfach nur für einen Erfahrungsaustausch in Sachen Haltung unserer Molosser, stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die alle ehrenamtlich tätig sind.                             

   Hier geht es zu ihren Ansprechpartnern!     

                                       

Geschäftsstelle und Welpenvermittlung: Ute Mondesir  Mail  Telefon:  +49 (0)151 533 55393



Aktuelles

 

                                                              





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Gewerbsmäßige und gewerbliche Hundezucht im Club für Molosser e. V.


Das Tierschutzgesetzt gibt in § 11 vor, dass bestimmte Tätigkeiten mit Tieren nur nach behördlicher Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes durchgeführt werden dürfen. Für die Zucht von Hunden im Club für Molosser e. V. gilt dies im speziellen für das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 a TierSchG).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht eine Erlaubnispflicht der zuständigen Veterinärbehörde.

Gewerbsmäßigkeit im Sinne des Tierschutzgesetzes liegt insbesondere dann vor, wenn die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden.

Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht.
Bei Hunden:
3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder
3 oder mehr Würfe pro Jahr.
Beim Alter der Hündinnen kommt es allein auf die potentielle Zuchtfähigkeit an.
Von der gewerbsmäßigen Hundezucht zu trennen ist die Frage, wann eine "gewerbliche" Hundezucht vorliegt.
Diese ist nicht im Tierschutzgesetz geregelt, sondern in der Gewerbeordnung.
Unter dem Begriff "Gewerbe" ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht der Gewinnerzielung zu werten.
Hier wird dringend geraten, sich bei Zweifeln mit dem zuständigen Gewerbeamt abzustimmen.
Die Einstufung einer Hundezucht als "Gewerbe" kann u. a. zu besonderen steuerrechtlichen Pflichten führen.
Der Begriff "gewerbliche Hundezucht" ist von dem Begriff "gewerbsmäßige Hundezucht" zu trennen, es kann aber der Fall eintreten, dass bei einer Hobbyzucht beide Eigenschaften zu bejahen sind.

Betroffene Züchter können unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sofern man sich frühzeitig mit Veterinärämtern und/oder Gewerbeämtern in Verbindung setzt und abklärt, wie seine Zucht von diesen eingestuft wird.
Züchter, welche dem Gewerbebereich zuzuordnen sind, sollten auf jeden Fall erwägen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse, ob die oben beschriebenen Voraussetzungen auf Sie zutreffen und klären das für sich, wie vorgeschlagen, in eigener Verantwortung ab.

Alle Züchter werden gebeten, welche eine Genehmigung des Veterinäramtes benötigen, diese Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 a TierSchG dem Zuchtleiter zuzuleiten oder ggf. einen Nachweis, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Bei der Zuchtleitung werden diese Genehmigungen archiviert. Bitte reichen Sie diese bis zum 1.10.2022 ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung eine allgemeine Zuchtvoraussetzung gem. Ziff. 4.1.1. der Zuchtordnung des Club für Molosser e. V. ist.

Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.

Der Vorstand des CfM e. V.

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Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2022 am 12. März 2023
Hotel-Restaurant "Zur Schmiede"




Mitgliederversammlung und Vorstandswahl im Juni 2022 in Alsfeld.




Wir veröffentlichen Bilder von euren Hunden:

auf unserer Homepage, im Rassehund und in der Vereinsarbeit.

Keine Bilder mit Personen oder Werbung.

Nur für CfM-Vereinsmitgieder !   

Bitte den nachfolgenden Link mit Einverständniserklärung für die Bilder nutzen:  

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